Weiterbildung, Kultur und Ehrenamt
Vorsorge- und Betreuungsangelegenheiten
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Vertreter (Betreuer) vom Amtsgericht bestellt wird. Dieser
kümmert sich dann um alle Belange, für die Hilfe erforderlich
ist. Vorrang vor der rechtlichen Betreuung hat
aber immer die Vorsorgevollmacht. Nur wenn hier keine
ausreichende Regelung getroffen wurde, wird die Einrichtung
einer gesetzlichen Betreuung geprüft. Zum Betreuer
kann ein geeigneter Familienangehöriger oder
Bekannter bestellt werden. Wenn eine solche ehrenamtliche
Person nicht zur Verfügung steht, kann das Amtsgericht
auch einen Berufsbetreuer bestellen.
Die Betreuungsbehörde (Fachdienst Betreuung) des
Landkreises Nienburg bietet ein Beratungs- und Unterstützungsangebot
für volljährige betreuungsbedürftige
Personen, deren Angehörige sowie ehrenamtliche
Betreuer und Berufsbetreuer an. Zudem wird der
Fachdienst Betreuung von den Amtsgerichten mit der
Ermittlung und Klärung von Sachverhalten im Betreuungsverfahren
beauftragt. Hierzu wird vorrangig Kontakt
zu den Betroffenen aufgenommen.
Für weitere Informationen zu diesen Angelegenheiten
stehen Ihnen der Fachdienst Betreuung des Landkreises
Nienburg, der Betreuungsverein Nienburg e. V., sowie die
Amtsgerichte in Nienburg und Stolzenau zur Verfügung.
Landkreis Nienburg/Weser
Fachdienst Betreuung
Triemerstraße 17, 31582 Nienburg/Weser
Telefon: 05021 967-936 und 967-943
Betreuungsverein Nienburg e. V.
Bismarckstraße 11, 31582 Nienburg/Weser
Telefon: 05021 9224990
Internet: www.betreuungsverein-nienburg.de
Amtsgericht Nienburg
Betreuungsgericht
Berliner Ring 98, 31582 Nienburg/Weser
Telefon: 05021 60180
Amtsgericht Stolzenau
Abt. für Betreuungssachen
Weserstraße 10, 31592 Stolzenau
Telefon: 05761 7090
4.6 Das Testament
Wer sein Vermögen nach seinem Tod bestimmten
Personen oder Institutionen vermachen will, muss ein
Testament verfassen. Ansonsten wird die Erbschaft
nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt.
Da es sich beim Erbrecht um eine komplizierte Angelegenheit
handelt, ist es sinnvoll, sich Rat bei einem
Rechtsanwalt oder Notar zu holen. Ein Testament
muss nicht vor einem Notar erstellt werden, Sie können
es auch selbst verfassen und zuhause aufbewahren.
Es muss aber handgeschrieben sein und mit Datum
und Unterschrift des Verfassers versehen sein.
Das Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen
werden. Eventuell vorhandene frühere Versionen
sollten vernichtet werden.
Eine kostenlose Broschüre zum Thema „Was Sie über
das Erbrecht wissen sollten“ können Sie auf der Internetseite
des Niedersächsischen Justizministeriums
unter www.mj.niedersachsen.de herunterladen.
/www.betreuungsverein-nienburg.de
/www.mj.niedersachsen.de
/www.betreuungsverein-nienburg.de
/www.mj.niedersachsen.de