Unterstützung
Finanzielle 7.
44 7.12 Rechtsberatung/
Prozesskostenhilfe
Im Alltag kann es zu Situationen kommen, in denen
der Einzelne rechtlichen Rat, Hilfe und Unterstützung
braucht. Wer sich bei rechtlichen Problemen aufgrund
seiner geringen Einkünfte keinen Anwalt leisten
kann, der kann sich unter bestimmten Voraussetzungen
im Rahmen der Beratungshilfe kostenlos
durch einen Anwalt beraten und gegebenenfalls auch
vertreten lassen. Voraussetzung für eine entsprechende
Bewilligung ist, dass die oder der Rechtsuchende
die erforderlichen Mittel für die rechtliche Beratung
und Vertretung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen nicht aufbringen kann,
nicht andere zumutbare Möglichkeiten für eine Hilfe
zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der
Rechte nicht mutwillig erscheint.
In strafrechtlichen Angelegenheiten und bei Ordnungswidrigkeiten
wird nur Rechtsberatung, keine
Vertretung oder Verteidigung gewährt. Der mündliche
oder schriftliche Antrag auf Bewilligung von
Beratungshilfe ist bei dem Amtsgericht zu stellen,
in dessen Bezirk der Ratsuchende seinen Wohnsitz hat.
Rechtsberatung durch Behörden
Eine umfassende Rechtsberatung können und dürfen
Behörden nicht leisten. Soweit es um Sozialleistungen
geht, sind die für diese Leistungen zuständigen Behörden
aber zur Aufklärung, Beratung und Auskunft
auch in allen damit zusammenhängenden rechtlichen
Fragen verpflichtet.
Weitere Informationen über das Beratungshilfegesetz
und die Prozesskostenhilfe bietet der Internetauftritt
des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.
bund.de.
/www.goellner-spedition.eu
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