Wohnen im Alter
8.
51
genutzt. Kerngedanke der ambulanten betreuten
Wohngemeinschaften ist die gemeinsame Organisation
und Finanzierung des Alltags. Ziel ist es, einen
möglichst „normalen“ Tagesablauf im Sinne der Bedürfnisse
der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten.
Von diesen „professionell“ organisierten Angeboten
zu unterscheiden, sind gemeinschaftliche Wohnformen,
bei denen der Aspekt der „Pflege“ weniger im
Vordergrund steht. Gemeint sind damit Haus- und
Seniorenwohngemeinschaften oder auch Formen des
Mehrgenerationenwohnens. Diese Projekte sind oftmals
„selbst organisiert“durch Privatpersonen oder
Bewohnervereine. Hintergrund ist der Wunsch nach
einem selbstbestimmten Leben und Wohnen in einer
Gemeinschaft. Nähere Informationen erhalten Sie bei
der Niedersächsischen Fachstelle für Wohnberatung
und dem Niedersachsenbüro.
Niedersächsische Fachstelle für
Wohnberatung
Hildesheimer Straße 15, 30169 Hannover
Telefon: 0511 16591085
Internet: www.fachstelle-wohnberatung.de
Niedersachsenbüro
„Neues Wohnen im Alter“
Hildesheimer Straße 15, 30169 Hannover
Telefon: 0511 16591080
Internet: www.neues-wohnen-nds.de
8.8 Stationäre Pflegeeinrichtungen
(Altenpflegeheime)
Pflegeheime sind Einrichtungen der stationären Dauerpflege.
Sie dienen der Betreuung und Versorgung
pflegebedürftiger Menschen. Heimbewohnerinnen
und Heimbewohner in der stationären Dauerpflege
wohnen entweder in einem Einzelzimmer oder teilen
sich ein Zimmer mit einer zweiten Person. Eigenes
Mobiliar oder persönliche Dinge (z. B. Sessel, Regal,
Fernseher, Bilder etc.) können nach Absprache mitgebracht
werden.
Die Kosten eines Heimaufenthaltes sind von Einrichtung
zu Einrichtung verschieden. Sie sollten vorab im
Heimvertrag differenziert aufgeführt werden. Die
Pflegeversicherung übernimmt die Kosten im Umfang
des vorliegenden Pflegegrades bis zu einem
monatlichen Höchstbetrag.
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und das
eigene Einkommen und Vermögen zur Deckung der
Heimkosten nicht aus, kann beim örtlichen Sozialhilfeträger
ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung
finden Sie im Kapitel „Pflegebedürftigkeit“ .
/www.fachstelle-wohnberatung.de
/www.neues-wohnen-nds.de
/www.fachstelle-wohnberatung.de
/www.neues-wohnen-nds.de