Finanzielle Unterstützung
7.
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7.9 Blindengeld
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung
des Landes Niedersachsen. Zivilblinde (blinde Menschen)
erhalten unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld
(Blindengeld) zum Ausgleich der durch
die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.
Die Blindheit oder die Sehstörung ist durch einen
Feststellungsbescheid des Niedersächsischen Landesamtes
für Soziales, Jugend und Familie nachzuweisen.
Das Blindengeld, das unabhängig vom Einkommen
und Vermögen gewährt wird, beträgt monatlich
375,– Euro.
Bei blinden Menschen in Einrichtungen verringert
sich das Blindengeld auf monatlich 187,50 Euro.
Landesblindengeld wird auf Antrag gewährt.
Gewährt die Pflegekasse Leistungen bei häuslicher
Pflege, wird das Blindengeld gekürzt.
Fachdienst Altenhilfe
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-406
7.10 Blindenhilfe
Entsprechend den Vorschriften für das Blindengeld,
können abhängig von Einkommen und Vermögen
blinde Menschen auf Antrag unter Anrechnung des
Landesblindengeldes ergänzend Blindenhilfe nach
§ 72 des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII)
erhalten.
Fachdienst Altenhilfe
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-407
E-Mail: altenhilfe@kreis-ni.de
7.11 (Kriegs-)Opferfürsorge
Der Name Kriegsopferfürsorge verweist auf die noch
immer größte Gruppe der Leistungsberechtigten im
Sozialen Entschädigungsrecht: die Kriegsbeschädigten
und ihre Hinterbliebenen. Fürsorgeleistungen
können aber ebenso all diejenigen erhalten, deren
Anspruch auf Versorgung von der Versorgungsbehörde
anerkannt wurde. Hierzu zählen die Opfer von
Gewalttaten,
Wehrdienstbeschädigte, Zivildienstbeschädigte,
Opfer staatlichen Unrechts in der DDR
und Impfgeschädigte
sowie jeweils deren Hinterbliebene.
Die Kriegsopferfürsorge wird grundsätzlich auf vorherigen
Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen
erbracht. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen
kann der Broschüre zur Kriegsopferfürsorge
unter www.bmas.de entnommen werden. Auf der
Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter
und Hauptfürsorgestellen (BIH) unter
www.hauptfuersorgestellen.de können Sie eine aktuelle
Liste der Hauptfürsorgestellen einsehen.
Die Quelle dieses Textes sowie weitere Informationen
finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de.
Auskünfte, Beratungen und Anträge auf Leistungen
der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch bei
Fachdienst Altenhilfe
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-406
/a105-kriegsopferfuersorge.html
/www.bmas.de
/a105-kriegsopferfuersorge.html
/www.hauptfuersorgestellen.de
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/www.bmas.de
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