74 Hilfen für pflegende Angehörige
11.
stützung zu stellen. Dort wird in Abhängigkeit von
Einkommen und Vermögen im Einzelfall über eine
mögliche Kostenübernahme entschieden.
11.6 Pflegevertretung
(Verhinderungspflege)
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie
durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend
an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung
für Pflegebedürftige der Pflegegrade
2 bis 5 die Kosten einer Ersatzpflege für längstens
6 Wochen je Kalenderjahr. Dies ist die sogenannte
Verhinderungspflege. Voraussetzung ist, dass die zu
vertretende Pflegeperson die häusliche Pflege bereits
6 Monate durchgeführt hat. Es ist möglich, die Verhinderungspflege
durch einen ambulanten Pflegedienst,
durch Einzelpflegekräfte, durch Angehörige,
in einer stationären Einrichtung oder sogar stundenweise
bis zum Höchstbetrag von 1.612,– Euro pro Kalenderjahr
in Anspruch zu nehmen.
Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege
können bis zu 50 Prozent der Leistungen
für Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt
werden.
Verhinderungspflege wird von allen Pflegeheimen im
Landkreis Nienburg angeboten (Adressen siehe Kapitel
„Pflegebedürftigkeit“).
11.7 Hospiz- und Palliativdienste
Die heutige Hospiz- und Palliativarbeit hat es sich zur
Aufgabe gemacht, alte oder unheilbar kranke Menschen
in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten. Letztere können
beispielsweise Krebspatienten sein, bei denen der
Tumor nicht mehr auf Therapiekonzepte anspricht, aber
auch Patienten mit anderen, schnell fortschreitenden
Krankheitsbildern, zum Beispiel Erkrankungen des Nervensystems
mit fortschreitenden Lähmungen, chronischen
Nieren-, Herz- und Lungenerkrankungen.
Im Mittelpunkt der ambulanten Arbeit steht der Patient
in seinem häuslichen Umfeld und auch im Pflegeheim.
Dies bedeutet, dass palliative und hospizliche
Dienste sowohl den Patienten wie auch seine Angehörigen
und Freunde darin stärken wollen, die Anforderungen
zu meistern, die die Erkrankung mit sich
bringt. In der ambulanten Betreuung werden Hilfsangebote
koordiniert und es wird schnell auf sich verändernde
Situationen eingegangen. Dazu bieten Palliativdienste
eine Bereitschaft rund um die Uhr an.
Stationäre Hospiz- und Palliativeinrichtungen sind für
Menschen gedacht, die nicht mehr zuhause versorgt
werden können (Hospize) oder vorübergehend stationär
behandelt werden müssen (Palliativstationen in
Krankenhäusern). Alle Palliativ- und Hospizeinrichtungen
sind auf Spenden angewiesen, da die Regelfinanzierung
nicht alle Kosten deckt.
Wenn Sie das Hilfsangebot eines Hospiz- oder Palliativdienstes
in Anspruch nehmen möchten oder wenn
Sie diese Dienste durch ehrenamtliche Mithilfe oder
finanziell unterstützen möchten, wenden Sie sich an
eine der folgenden Gruppen im Landkreis Nienburg:
Hospizverein Dasein e. V.
Von-Staffhorst-Straße 7, 27318 Hoya
Telefon: 04251 673955
Mobil: 0177 5405929
Internet: www.hospizverein-hoya.de
DASEIN-Hospiz Nienburg/Weser e. V.
Stettiner Straße 2b, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 889369
Internet: dasein-hospiz.de
Palliativstützpunkt Nienburg/Weser und
Umgebung e. V.
Moltkestraße 4, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 6500500
Internet: www.palliativ-nienburg.de
/www.palliativ-nienburg.de
/www.hospizverein-hoya.de
/www.palliativ-nienburg.de
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/dasein-hospiz.de
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