
Unterstützung
Finanzielle 7.
40 7. Finanzielle Unterstützung
Viele Menschen verfügen im Alter nur über geringe
Einkünfte. Wenn auch Sie hiervon betroffen sind,
scheuen Sie sich nicht, die Ihnen zustehenden finanziellen
Hilfen und Vergünstigungen wahrzunehmen.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf.
7.1 Rente
Ab einem bestimmten Lebensalter kann eine Rente
aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch
genommen werden. Auch nach dem Tod eines Ehegattens
oder Lebenspartners sichert die Hinterbliebenenrente
die wirtschaftliche Existenz und gleicht den
Einkommensverlust teilweise wieder aus. Wer wegen
Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur
noch eingeschränkt arbeiten kann, hat gegebenenfalls
Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Für alle Rentenarten sind besondere Voraussetzungen
wie Altersgrenze, Wartezeit, Hinzuverdienst
etc. erforderlich. Grundsätzlich gilt: Ohne Antrag wird
die Rente nicht ausgezahlt! Um finanzielle Einbußen
zu vermeiden, ist es wichtig, den entsprechenden Antrag
frühzeitig zu stellen. Auskünfte zu Rentenangelegenheiten
und Hilfe bei der Antragstellung erhalten
Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die
Deutsche Rentenversicherung beantwortet Ihre Fragen
am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000
480 10 und nennt Ihnen auch den zuständigen Rentenberater
in Ihrer Nähe.
7.2 Wohngeld
Wohnen kostet viel Geld – manchmal zuviel für jemanden,
der nur ein geringes Einkommen hat. Hier
gewährt der Staat finanzielle Hilfe: das Wohngeld.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen
Rechtsanspruch darauf. Das Wohngeld wird nur auf
Antrag gewährt. Transferleistungsempfänger sind
vom Wohngeld ausgeschlossen – das sind insbesondere
Empfänger von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld,
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Empfänger von
Leistungen aufgrund der Kriegsopferfürsorge, nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Kinder-
und Jugendhilfegesetz. Der Ausschluss besteht allerdings
nicht, wenn durch die Leistung von Wohngeld
die Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann.
Auch wenn Sie in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen,
kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Weitere Informationen und Antragsvordrucke sind
bei den Wohngeldbehörden der Stadt Nienburg und
des Landkreises erhältlich.
Ansprechpartner:
Für die Stadt Nienburg:
Telefon: 05021 87-242 Buchstaben A – G
Telefon: 05021 87-362 Buchstaben H – R
Telefon: 05021 87-274 Buchstaben S – Z
Für das Kreisgebiet:
Telefon: 05021 967-425
7.3 Wohnberechtigungsschein
Mit öffentlichen Mitteln geförderte Alten- oder auch
Seniorenwohnungen sind älteren Menschen vorbehalten,
die das 60. Lebensjahr vollendet haben und
deren Einkommen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen
liegen. Für den Bezug einer mit öffentlichen
Mitteln geförderten Altenwohnung wird ein
sogenannter „Wohnberechtigungsschein“ benötigt.
Der Vermieter darf eine solche Wohnung erst nach
Übergabe dieser Bescheinigung überlassen. Der
Wohnberechtigungsschein ist grundsätzlich bei der
Zuzugsgemeinde zu beantragen. Die Bescheinigung
ist dann „allgemein“ für eine noch nicht bestimmte
Wohnung erteilt.