Hilfen für Zuhause
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9. Hilfen für zu Hause
Grundsätzlich sollte vor jeder Heimübersiedlung die
Überlegung stehen, ob nicht auch eine Versorgung
im gewohnten Umfeld durchführbar ist. Mittlerweile
gibt es eine Vielzahl von Angeboten, die ein selbstbestimmtes
und sozial integriertes Leben in der eigenen
Häuslichkeit ermöglichen.
Zahlreiche Pflegedienste bieten neben ihrer eigentlichen
Aufgabe des körperlichen Pflegens auch darüber
hinaus gehende Alltagshilfen für die Betroffenen
an. Diese beinhalten nicht nur Unterstützungen für
die zu Pflegenden selber, sondern auch für deren Angehörige.
Neben den Pflegediensten bieten weitere
Dienste ambulante Hilfen an.
9.1 Haushaltshilfen
Einkaufen, Kochen, Putzen, Aufräumen, Abwaschen
und Wäsche bügeln sind meist mehr als nur „ein bisschen
Haushalt“. Mit zunehmendem Alter wird häufig
Unterstützung bei der Erledigung dieser Tätigkeiten
benötigt. Hier kann eine Haushaltshilfe entlasten;
entweder für ein paar Stunden in der Woche, halbtags
oder sogar für den ganzen Tag.
Haushaltshilfen werden meist stundenweise bezahlt.
Die Stundenlöhne können je nach Ort, Tätigkeit und
Anbieter stark schwanken. Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit
werden hauswirtschaftliche Tätigkeiten
teilweise von der Pflegekasse übernommen. Bei vorliegender
Sozialhilfebedürftigkeit kann gegebenenfalls
das Sozialamt die Kosten einzelner Dienstleistungen
übernehmen.
Verdient eine Haushaltshilfe nicht mehr als 450,–
Euro pro Monat, handelt es sich um eine geringfügige
Beschäftigung, einen sogenannten Minijob. Der
Arbeitgeber (in diesem Fall der ältere Mensch) muss
den Minijobber bei der Minijob-Zentrale unter
www.minijob-zentrale.de anmelden. Haushaltshilfen
werden zumeist privat – beispielsweise über ein Zeitungsinserat
– organisiert. Eine Vermittlung kann
auch durch die Pflegekasse erfolgen.
9.2 Ehrenamtliche Besuchsdienste
Vielen älteren Menschen fällt es schwer, die Wohnung
ohne fremde Hilfe zu verlassen. Einsamkeit und Isolation
können dann die Folge sein. Um dem entgegen zu
wirken, bieten ehrenamtliche Besuchsdienste ihre Hilfen
an. Je nach persönlichen Wünschen wird beispielsweise
etwas vorgelesen, ein Gesellschaftsspiel gespielt, spazieren
gegangen oder eingekauft. Auch Begleitung zu Gottesdiensten
oder anderen Veranstaltungen ist möglich.
Über das Angebot entsprechender Besuchsdienste
informiert der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen:
Landkreis Nienburg/Weser
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-201 oder -341
9.3 Seniorenbegleiter
Im Landkreis Nienburg gibt es speziell ausgebildetete
ehrenamtliche Seniorenbegleiter. Diese schließen eine
große Lücke in der sozialen Versorgung älterer
Menschen, die nur punktuell Unterstützung benötigen.
Gegen eine Aufwandsentschädigung sorgen die
Seniorenbegleiter mit Ausflügen, Gesprächen oder
Aktivitäten für Abwechslung im Leben von älteren
Menschen. Bei ihrem Einsatz unter dem Motto „Gemeinsam
statt einsam“ geht es jedoch nicht um hauswirtschaftliche
oder pflegerische Tätigkeiten. Betroffene
und Angehörige, die eine Unterstützung in
Anspruch nehmen möchten, können sich an den Senioren
und Pflegestützpunkt Niedersachsen wenden.
/www.minijob-zentrale.de
/www.minijob-zentrale.de