Wohnen im Alter
8.
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8.5 Seniorengerechte Wohnungen
Zu unterscheiden ist zwischen „klassischen“ Altenwohnungen
und barrierefreien Wohnungen. Altenwohnungen
sind weniger über einen baulichen
Standard als über eine Mieterzielgruppe definiert
(Einzugsvoraussetzungen
bei öffentlich geförderten
Altenwohnungen sind mindestens 60 Jahre und das
Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins). Bei barrierefreien
Wohnungen hingegen stehen bauliche
Kriterien nach DIN-Norm im Vordergrund. Eine solche
Wohnung sollte nach Möglichkeit folgendes
bieten:
»» stufenloser Zugang zum Haus bzw. zur Wohnung
(Rampe oder Fahrstuhl)
»» möglichst keine Schwellen
»» Türbreite mindestens 80 cm, Eingangstür
möglichst mit Türspion
»» barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche und
ausreichend Bewegungsfläche
»» Lichtschalter und Steckdosen sollten im Sitzen
erreichbar sein
»» ausreichend Bewegungsfläche in der Küche
»» Telefonanschluss möglichst im Wohn- und
Schlafzimmer
»» zentrale Lage mit Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten,
Nahverkehrsanbindung
Seniorenwohnungen sind zum Teil mit öffentlichen
Mitteln gefördert, so dass die Miete einen bestimmten
Höchstbetrag nicht übersteigen darf. Um eine
solche öffentlich geförderte Wohnung mieten zu
können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Auskünfte zu öffentlich geförderten Seniorenwohnungen
und zur Antragstellung für den Wohnberechtigungsschein
bekommen Sie bei den jeweiligen
Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Wohnortes
sowie bei der zuständigen Wohnraumförderstelle.
Wohnraumförderstelle
Fachdienst Immissionsschutz
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-445
8.6 Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen ist ein rechtlich nicht geschützter
Begriff für die Kombination von „Wohnen“ und
„Betreuung“. Neben der eigenständigen Lebensführung
in einer seniorengerechten und barrierefreien
Wohnung bietet diese Wohnform den Vorteil, dass
je nach Bedarf Hilfe- und Unterstützungsangebote
in unterschiedlichem Umfang abgerufen werden
können.
Die Bandbreite der angebotenen (Wahl-)Leistungen
ist groß. Sie kann von einfachen handwerklichen oder
hauswirtschaftlichen Hilfen (Wäschedienst, Wohnungsreinigung)
über Hilfen bei den alltäglichen
Dingen (Erledigung von Schriftverkehr und Behördenangelegenheiten)
bis hin zu ambulanten Pflegeleistungen
(bzw. der Vermittlung solcher Leistungen)
reichen.
Meistens können diese Zusatzleistungen bei Bedarf
abgerufen werden und müssen auch nur dann bezahlt
werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden.
Die Angebote betreuter Wohnanlagen sind alle recht
unterschiedlich. Einige Wohnungen sind direkt an ein
Altenpflegeheim angebunden, so dass Leistungen
und Angebote dieser Einrichtung (z. B. Mittagstisch,
Freizeitaktivitäten) mitgenutzt werden können.
Die Kosten für diese Wohnangebote sind ebenfalls
völlig unterschiedlich. Sie können sich bei Ihrer Wohngeldstelle
nach finanziellen Beihilfen bzw. einem
Mietzuschuss erkundigen.