Unterstützung
Finanzielle 7.
42 auch für Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis
mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen. Die
Anträge erhalten Sie in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung,
in der Kreisverwaltung oder direkt bei ARD/
ZDF/Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.
Servicestelle der Kreisverwaltung
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-101
oder Internet: www.rundfunkbeitrag.de
7.7 Telefonvergünstigungen
(Sozialanschluss)
Als Privatkunde mit einem Telekom-Festnetzanschluss
erhalten Sie und Ihre im Haushalt lebenden
Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen einen
Sozialtarif, z. B. wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis
mit dem Merkzeichen „RF“ oder einen
gültigen Bescheid über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
besitzen. Ob der Sozialtarif für
Sie in Frage kommt, erfahren Sie unter der kostenlosen
Telefonnummer 0800 3301000 bzw. bei den
T-Punkt-Läden der Deutschen Telekom. Hier können
Sie auch den Sozialtarif beantragen.
7.8 Hilfen für behinderte Mitbürger
Menschen, die an einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Behinderung leiden (oder von einer Behinderung
bedroht sind), steht besondere Hilfe zu. In
Betracht kommen – je nach Einzelfall – z. B. medizinische
und berufsfördernde Leistungen, finanzielle
Hilfen und Vergünstigungen sowie Leistungen zur sozialen
Eingliederung. Die Leistungen können ambulant,
teilstationär oder stationär gewährt werden.
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung
zu vermeiden oder eine Behinderung oder
deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine
Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen. Zu den
Hilfen gehören unter anderen:
»» stationäres Wohnen
»» ambulant betreutes Wohnen
»» Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit
Behinderungen (WfbM)
»» Beförderungsdienst für schwerbehinderte
Menschen
»» sonstige Leistungen zur Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft
Nähere Auskünfte zur Eingliederungshilfe erhalten
Sie beim Fachbereich Soziales des Landkreises Nienburg/
Weser.
Fachdienst Eingliederungshilfe
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-205
Als Schwerbehinderte gelten Personen, denen ein
Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent
zuerkannt worden ist. Der Schwerbehindertenausweis
wird beantragt bei:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Verden,
Marienstraße 8, 27283 Verden/Aller
Telefon: 04231 140
Internet: www.soziales.niedersachsen.de
Jeden 3. Dienstag im Monat findet in der Kreisverwaltung
ein Außensprechtag des Landesamtes von 9
bis 13 Uhr statt. Anmeldungen werden erbeten unter
Servicestelle der Kreisverwaltung
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-101
/www.rundfunkbeitrag.de
/www.soziales.niedersachsen.de
/www.rundfunkbeitrag.de
/www.soziales.niedersachsen.de