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10. Pflegebedürftigkeit
10.1 Der Senioren- und Pflegestützpunkt
Niedersachsen im
Landkreis Nienburg/Weser
Pflegestützpunkte beraten und unterstützen hilfe-
und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen
oder Betreuer in allen Fragen rund um das Thema
Pflege. Dieser Service wird unabhängig von der
Kassenzugehörigkeit oder dem Bezug von Sozialleistungen
angeboten und auch dann, wenn eine Pflegebedürftigkeit
noch nicht festgestellt ist.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt bietet Menschen
jeder Altersgruppe und deren Angehörigen kostenfreie
und neutrale Beratung und Unterstützung bei
drohender oder bestehender Pflegebedürftigkeit. So
soll der Zugang zu den vorhandenen Betreuungsangeboten
erleichtert und Hilfestellung bei allen damit
verbundenen Fragen geleistet werden.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt vernetzt vorhandene
Angebote, um ein möglichst selbständiges
Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Er bietet unter anderem:
»» neutrale und kostenfreie Information über
vorhandene Betreuungs- und Hilfsangebote
»» Vermittlung von Pflegeleistungen
»» Kooperation mit den Pflegekassen
»» Beratung über Sozialleistungen
»» Förderung des Ehrenamtes
Kontakt:
Senioren- und Pflegestützpunkt
Niedersachsen
Landkreis Nienburg/Weser
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-201 oder -341
10.2 Die Pflegeversicherung
Pflegebedürftigkeit bringt oft große finanzielle Belastungen
mit sich. Um dieses finanzielle Risiko in Teilen
abzusichern, wurde 1995 die soziale Pflegeversicherung
eingeführt. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung
sind Sie automatisch pflegeversichert.
Wer privat krankenversichert ist, muss auch
eine private Pflegeversicherung abschließen.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind unabhängig
vom Einkommen und Vermögen des Versicherten.
Voraussetzung ist, dass eine nicht nur vorübergehende
Pflegebedürftigkeit vorliegt. Um Ihre
Pflegebedürftigkeit ermitteln zu lassen, stellen Sie
einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
Wer ist pflegebedürftig?
„Pflegebedürftig“ (im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes)
sind Personen, die gesundheitlich bedingte
Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der
Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe duch andere
bedürfen. Es muss sich um Personen handeln,
die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen
haben oder gesundheitlich bedingte
Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig
kompensieren oder bewältigen können.
Folgende Module liegen der Bewertung zugrunde:
1. Mobilität: motorische Fähigkeiten, z. B. Positionswechsel
im Bett, Fortbewegen innerhalb des
Wohnbereiches, Treppensteigen, etc.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
z. B. örtliche und zeitliche Orientierung, Verstehen
von Aufforderungen und die Fähigkeit, Entscheidungen
zu treffen, Erkennen von Risiken
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
z. B. Ängste, Antriebslosigkeit, nächtliche Unruhe,
selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
Pflegebedürftigkeit